Wichtige Informationen zu den Themen Babysitter, Nanny (Kinderfrau, Tagesmutter sowie Spielgruppe, Kita und Horte
Bereich Babysitter, Nanny & Tagesmutter Bereich Spielgruppe, Kita & Hort
Definition Definition
Motto & Ziele Motto und Ziele
Gesetzliche Richtlinien Gesetzliche Richtlinien
Ausbildungen Ausbildungen
Was brauche ich? Was brauche ich?
Lohn & Kosten (Empfehlung) Kosten & Finanzierung
Versicherungen Versicherungen
Verträge Verträge
Gruppengrösse & Personal Gruppengrösse & Personalanzahl
Betreuungspensum Sinnvolles Betreuungspensum
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Checkliste
Ausbildungen

    
 
Stichwort
 
Babysitter
 
 
Nanny
 
Tagesmutter
 
Gesetzlich
Richtlinien

 
Babysitter
 
 

Nanny
 
 
 

Tagesmutter
 
 

Empfohlene Voraussetzungen
 
 
 
 
 
 
 
 









Ausbidungs - Stätten







 
 
 
Vom Gesetz her brauchen weder Babysitter, Nannies noch Tagesmütter eine Ausbildung.
 
Babysitter müssen allerdings mindestens 13 Jahre alt sein, da Jugendlichen unterhalb von 13 Jahren jegliche Form von Arbeit untersagt ist. Doch abgesehen von Erfahrungen oder gerade wenn Erfahrungen fehlen empfiel sich ein Babysitterkurs des schweizerischen Roten Kreuzes oder mindestens ein Nothelferkurs zu verlangen.

Unter Nanny versteht man ein Kindermädchen (meistens) mit einer qualifizierten Ausbildung in einem pädagogischen oder Pflegeberuf, also sollten (müssen aber nicht) diese auch eine solche Ausbildung vorweisen. Erfahrungen und entsprechende Referenzen sind ebenfalls zu überprüfen. In manchen Fälle weist die Nanny zwar keine Ausbildung aber langjährige Erfahrung / Referenzen oder aber ist selber Mutter.

Tagesmütter sollten eigene Kinder haben. Erst wenn Tagesmütter 7 und mehr Kinder betreuen, tritt die Aufsichts- und Bewilligungspflicht, wie auch bei allen Kita, in Kraft.
 
Folgende Voraussetzungen sollten immer zum Wohle des Kindes gegeben sein:

·         Interesse, Ruhe, Geduld und Freude an Babys und Kindern
·          Verantwortungsbewusstsein
·          Sicherheit im Umgang mit Kindern und Fähigkeit zu trösten
·         Anweisungen der Eltern befolgen
·         In Stresssituationen entsprechende Entscheidungen treffen 
·         Pünktlich sein
·         Zuverlässig sein
·         Bereit sein eine längere Zusammenarbeit einzugehen
·         Auch Liebe und Nähe gegenüber dem Kind zulassen
·         Eine Portion Autorität
 
Bei Tagesmüttern noch zusätzlich:
  • Die Zustimmung der eigenen Kinder und die Unterstützung durch den Partner der Tagesmutter
  •  Die Bereitschaft aller Familienmitglieder die Familie zu öffnen und dem Tageskind ein Zuhause zu bieten
  • Einen persönlichen Platz fürs Kind einrichten
  • Genügend Wohnraum
 
 
 
AusbildungsMöglichkeiten:
 
Babysitter:                  www.redcross.ch/activities/edu/edu/courses/index-de.php?coursid=7
 
Nanny:                         www.srk-zuerich.ch/srk/Ich-will-lernen/Lehrgang-zur-Nanny/index.php
 
Tagesmutter:             Nordwestschweiz:  www.vtn.ch  
                                     Zürich:                       www.bke.ch  
                                     Ostschweiz:              www.tagesfamilien-ostschweiz.ch


 


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