Wichtige Informationen zu den Themen Babysitter, Nanny (Kinderfrau, Tagesmutter sowie Spielgruppe, Kita und Horte
Bereich Babysitter, Nanny & Tagesmutter Bereich Spielgruppe, Kita & Hort
Definition Definition
Motto & Ziele Motto und Ziele
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Versicherungen Versicherungen
Verträge Verträge
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Betreuungspensum Sinnvolles Betreuungspensum
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Nanny Sharing
Checkliste
Versicherungen

    
Stichwort Krippe Hort Spielgruppe

Verträge mit Eltern


Rechtlicher Hintergrund



Geschäfts- Bedingungen






Krippenvertrag & Versicherung
  • Krippen, Horte und Spielgruppen machen praktisch ausnahmslos Verträge mit den Eltern der zu betreuenden Kindern. So sollte im Schadensfall, neben den gesetzlichen Bestimmungen, genau geregelt sein wer für was haftbar gemacht wird oder wer sich wie zu versichern hat. Die Eltern werden zudem schriftlich über wichtige Betriebsregeln informiert.
  • Bei Krippen, Horten und Spielgruppen handelt es sich um einen Anwendungsfall der Pflegeelternschaft, da die Krippe, Hort und Spielgruppe die faktische Obhut über das Kind tagsüber ausübt. Die ist also ein Teilpflegeverhältnis im Rahmen der Heimpflege. Aus diesem Grund ist der Krippenvertrag ein familienrechtlicher Vertrag, womit die Leistungen eines Krippenvertrages vom Gesetz nicht erfasst sind und so bei Vertragsabschluss zwischen Eltern und der Krippe zustande kommt.
  • Gewisse Leistungen wie die Obhut über die Kinder kann die Krippe nicht abgeben und ist verpflichtet diesen Auftrag nach besten Wissen und Gewissen aufzuführen. Andere Leistungen werden in den allgemeinen Geschäftsbedingungen bekanntgegeben. Dies betrifft auch die VersicherungsFrage!

Kinder:

Im Krippenvertrag wird geregelt ob die Kinder (während ihrem Aufenthalt in der Krippe) von der Krippe gegen Unfall und Haftpflicht versichert sind oder nicht. Die meisten Krippen schliessen dies aus (rechtlich möglich), weshalb dann die Eltern für die Unfall- und Haftpflichtversicherung verantwortlich sind.

Weiterführende Infos unter: http://www.arnoldrusch.ch/pdf/jusletterkrippenvertrag.pdf


Mitarbeiter:

Die Krippe haftet für Schäden und Unfälle, welche die Mitarbeiter verursachen. Konkret muss eine Krippe für ihre Mitarbeiter folgendes machen:

1.Abrechnung Sozialversicherung
2.Abschluss Unfallversicherung
3.Abschluss Haftpflichtversicherung


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