Wichtige Informationen zu den Themen Babysitter, Nanny (Kinderfrau, Tagesmutter sowie Spielgruppe, Kita und Horte
Bereich Babysitter, Nanny & Tagesmutter Bereich Spielgruppe, Kita & Hort
Definition Definition
Motto & Ziele Motto und Ziele
Gesetzliche Richtlinien Gesetzliche Richtlinien
Ausbildungen Ausbildungen
Was brauche ich? Was brauche ich?
Lohn & Kosten (Empfehlung) Kosten & Finanzierung
Versicherungen Versicherungen
Verträge Verträge
Gruppengrösse & Personal Gruppengrösse & Personalanzahl
Betreuungspensum Sinnvolles Betreuungspensum
Raumgrösse Grösse und Anzahl der Räume
Nanny Sharing
Checkliste
Gesetzliche Richtlinien

      
 
Stichwort
 
 
Krippe (Tageskindergarten)
 

 Hort

Spielgruppe
 
 
Mittagstisch
 
 
Unterschied Kita und Spielgruppe
 





Gesuch an VormundschaftsBehörde
 




 
 

 
Qualitätskontrolle

 
 
Bezüglich der Bewilligung besteht zwischen einer Kita (Krippe, Tageskindergarten, Hort) und einer Spielgruppe ein grosser Unterschied! Eine Krippe braucht eine behördliche Bewilligung, eine Spielgruppe nichtGrund dafür ist die eidgenössische Verordnung über die Aufnahme von Kindern zur Pflege und zur Adoption (PAVO) vom 19. Oktober 1977,  wonach eine Betreuungseinrichtung bewilligungs- und aufsichts­pflichtig wird, sofern ihre Öffnungszeit 15 Stunden pro Woche überschreitet. Mittagstische sind nicht bewilligungspflichtig. Für die Betriebsbewilligungserteilung ist gemäss PAVO die Vormundschafts­behörde am Ort der Unterbringung des Unmündigen zuständig.
 
Vor der Eröffnung des Betriebes muss ein schriftliches Gesuch an die Vor­mundschaftsbehörde der Standortgemeinde gestellt werden. Das Gesuch muss gemäß PAVO Art. 14 alle sachdienlichen Angaben enthalten, vor allem aber muss es Aussagen zum Zweck, der rechtlichen Form und den finanziel­len Grundlagen machen. Im Weiteren muss es Auskunft über das Platzange­bot, die Zielgruppe, das Personal, die Leitung und die räumlichen Verhält­nisse geben.
Die Bewilligung wird dem/der zuständigen Leiter/Leiterin erteilt. Wechselt die Leitung, so ist eine neue Bewilligung einzuholen.
 
Bei nachfolgenden Ausführungen ist aufgrund dieser gesetzlichen Grundlage darauf zu Achten, dass es sich bei der Krippe um ein „ Muss“, bei der Spielgruppe ein „Soll“ handelt!
 
Um den Standard in einer Spielgruppe auch ohne Gesetz möglichst hoch zu halten, hat der 2001 gegründete SSLV ein Qualitätslabel erarbeitet, das auf Kernkriterien
für Spielgruppen im Raum («Dinne») und im Wald («Dusse») beruht. Das Label bestätigt und anerkennt Spielgruppen, die nach den Empfehlungen bzw. Richtlinien sowie dem Berufsbild des SSLV und der Ausbildungen geführt werden. Das Label ist auch ein Leistungsnachweis für SpielgruppenleiterInnen und Trägerschaften gegenüber Eltern, Behörden und Öffentlichkeit.
 


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