Wichtige Informationen zu den Themen Babysitter, Nanny (Kinderfrau, Tagesmutter sowie Spielgruppe, Kita und Horte
Bereich Babysitter, Nanny & Tagesmutter Bereich Spielgruppe, Kita & Hort
Definition Definition
Motto & Ziele Motto und Ziele
Gesetzliche Richtlinien Gesetzliche Richtlinien
Ausbildungen Ausbildungen
Was brauche ich? Was brauche ich?
Lohn & Kosten (Empfehlung) Kosten & Finanzierung
Versicherungen Versicherungen
Verträge Verträge
Gruppengrösse & Personal Gruppengrösse & Personalanzahl
Betreuungspensum Sinnvolles Betreuungspensum
Raumgrösse Grösse und Anzahl der Räume
Nanny Sharing
Checkliste
Versicherungen

AUSGANGSLAGE:
 
Babysitter oder Nanny: Beide werden meistens von den Eltern der zu betreuenden Kinder angestellt. Es entsteht ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Babysitter oder Nanny und die Eltern (eine oder mehrere Familien). Hiermit werden die Eltern zu Arbeitgeber und haben somit Rechte und Pflichten zu erfüllen.
 
Tagesmütter ohne Verein sind gleich wie ein Babysitter oder eine Nanny  von den Eltern der zu betreuenden Kindern „angestellt“ oder sie gelten als „selbständig Erwerbende“, was von Kanton zu Kanton verschieden ist und muss von Fall zu Fall vom SVA des Kantons entschieden werden. Selbständig Erwerbende sind in der Regel für mehrere Arbeitgeber (hier Eltern), Angestellte nur für einen tätig. Tagesmüttern die einem Verein angehören, sind von diesem Verein angestellt.
Bei selbständigen Erwerbenden aber auch bei  der Tagesmutter mit Vereinmüssen sich die Eltern um nichts Weiteres kümmern, da es keinen Arbeitsverhältnis besteht sondern lediglich einen Auftrag bzw. Dienstleistungsanspruch. Sie erhalten dann eine Rechnung Ende Monat und begleichen sie.
 
Bei den Tagesmüttern mit Verein werden die administrativen Angelegenheit von dem Verein übernommen. Dafür muss die Tagesmutter bis 30%  ihres Lohnes abgeben. Eine kostensparende Alternative bietet der Tagesmutter-verein-zürich.ch an. 
 
Bei Babysitter, Nanny und Tagesmutter ohne Vereinsanschluss oder selbständiger Erwerb wird die Betreuungsperson von den Eltern angestellt . Somit entsteht einen Arbeitsverhältnis bei dem die Eltern Arbeitgeber werden. Damit verbunden sind Rechte und Pflichten. Untenstehend finden Sie eine Auflistung der Versicherung die Obligatorisch sind.
 
Genauere Information und professionelle Unterstützung in jeder Form und Preiskategorie finden Sie unter „Nanny Service“.    

VERISCHERUNGSARTEN BABYSITTER, NANNY UND TAGESMUTTER OHNE VEREIN UND NICHT SELBSTÄNDIGERWERBENDE
 
SELBSTÄNDIGERWERBENDE
 
AHV / IV / EO / ALV / FAMILIENZULAGEN
 
Für Angestellte in einem Privathaushalt ist der Abschluss von AHV / IV / EO / ALV / FAMILIENZULAGEN seit Januar 2008 ab 1 Franken und ab den 1. Januar folgend dem 17. Geburtstag obligatorisch.
 
Eltern fordern bei Stellenantritt den Versicherungsausweis ein, wenn nicht vorhanden bei jeder Ausgleichskasse des Kantons oder unter
www.ahv-iv.infoabrufbar.
 
 
Alle Erwerbstätigen müssen ab dem 1. Januar  2010 nach Vollendung ihres 17. Altersjahrs Beiträge für AHV / IV / EO / ALV / FAMILIENZULAGEN entrichten. Rentner ab einem Einkommen von 16800.- zahlen weiterhin AHV/IV
 
Die Ausgleichskassen und ihre Zweigstellen geben gerne Auskunft. Das Verzeichnis aller Ausgleichskassen mit den entsprechenden Adressen und Telefonnummern befindet sich auf den letzten Seiten des Telefonbuchs oder unter
http://www.ahviv.info/andere/00150/index.html?lang=de!
 
 
UVG
 
Der Arbeitgeber des Babysitters / Nanny (und angestellte Tagesmutter) muss in jedem Fall (obligatorisch) eine Unfallversicherung für diesen abschliessen, Wenn die Betreuung länger als 8 Stunden/Woche beträgt, kommt zusätzlich der (obligatorischen) Abschluss einer Nicht-Berufsunfallversicherung. Kosten entsprechend einen Lohnprozent.
 
 
Selbständige sind nicht obligatorisch gegen Unfall versichert. Auch der Lohnausfall, also das Taggeld, ist nicht obligatorisch versichert! Es wird dringend empfohlen sich als Selbständiger mindestens gegen Unfall zu versichern!
 Die Unfallversicherung der Kinder ist Sache der  Eltern
 
BVG
 
Pensionskassebeiträge sind ab einen Jahreseinkommen von CHF 20‘880 bzw. CHF 1740.- /Monat obligatorisch zu deklarieren.
 
 
Pensionskassebeiträge sind ab einen Jahreseinkommen von CHF1 obligatorisch zu deklarieren.
 
HAFTPLICHT
 
Ein/e  Babysitter / Nanny / Tagesmutter kann haftbar gemacht werden, wenn sie gegen die im Vertrag abgemachten Aufgaben verstösst oder jemandem wiederrechtlich /  mit Absicht Schaden zuführt. Sie sollte auch für Schäden, welche die Kinder unter ihrer Obhut verursachen, versichert sein. Genaue Abklärung mit der Versicherung dringend nötig!
 
 
Klären Sie mit ihrer Haftpflicht ab, ob sie während der Betreuung von Kindern in ihrem Haushalt gegen Haftpflicht versichert sind. Allenfalls können Sie das in ihrer Privathaftpflicht einschliessen, evt. müssen Sie aber auch eine Betriebshaftpflicht abschliessen. Die Haftpflicht tritt in Kraft, wenn Sie nachweislich Schuld am durch Sie oder durch das betreute Kind entstandenen Schaden haben.
 
KTG
 
Freiwillige Krankentaggeldversicherung. Jede nach Person der Betreuung zu empfehlen um die Lohnfortzahlungspflicht im Fall von Krankheit einzuschränken.
 
 
Freiwillige Krankentaggelversicherung ist empfehlenswert um Ihre Einkommen bei Arbeitsunfähigkeit im Folge von Krankheit zu sichern.


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